Neue verpflichtende Registrierung von Reisenden
Die Verordnung zur Übermittlung von Gästemeldungen an die Behörden zielt in erster Linie darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu stärken, die Migrationsverwaltung zu verbessern und die Verbrechensprävention in Spanien zu erleichtern. Nachfolgend werden die Gründe und die wichtigsten Änderungen dieser Verordnung beschrieben, die ab dem 2. Dezember 2024 in Kraft tritt.
Warum werden Gästemeldungen an die Behörden übermittelt?
- Öffentliche Sicherheit: Erleichtert die Erkennung verdächtiger Aktivitäten und die Kontrolle von Personen, die sich auf Durchreise befinden.
- Migrationskontrolle: Ermöglicht die effektive Nachverfolgung von Ausländern und Inländern, die sich vorübergehend aufhalten.
- Kriminalprävention: Bietet den Sicherheitskräften Echtzeitdaten, die entscheidend sein können, um Verbrechen aufzuklären oder zu verhindern.
- Internationale Zusammenarbeit: Fördert den Informationsaustausch mit anderen Behörden der EU in Bezug auf Terrorismus, Menschenhandel und organisierte Kriminalität.
Wesentliche Änderungen der Verordnung (gültig ab dem 2. Dezember 2024)
Echtzeit-Registrierung
Beherbergungsbetriebe müssen die Daten ihrer Gäste innerhalb von 24 Stunden nach dem Check-in übermitteln. Dadurch wird sichergestellt, dass die Informationen den Behörden sofort zur Verfügung stehen.Vollständige Digitalisierung
Der Prozess wird zu 100 % digitalisiert und erfordert die Nutzung eines zertifizierten Systems, das die elektronische Unterschrift der Gäste ermöglicht. Die Verwendung von Papierregistern entfällt vollständig.Höhere Datensicherheit
Die Betriebe müssen die Vorschriften der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) strikt einhalten und die Sicherheit sowie Vertraulichkeit der persönlichen Daten der Reisenden gewährleisten.
Welche Daten müssen an SES Hospedajes übermittelt werden?
Das vom spanischen Innenministerium verwaltete System SES Hospedajes erfordert die folgenden Informationen:
Buchungsdaten:
- Eindeutige Buchungs-ID
- Anreise- und Abreisedaten
- Verwendete Zahlungsart
Daten jedes Reisenden:
- Vollständiger Name
- Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder gleichwertiges Dokument)
- Geburtsdatum
- Wohnadresse
- Telefonnummer
- Elektronische Unterschrift des Gastes
Minderjährige:
- Für Minderjährige unter 18 Jahren müssen die Daten des verantwortlichen Erwachsenen angegeben werden.
- Für Minderjährige unter 14 Jahren ist die Angabe ihrer Ausweisnummer oder Unterschrift nicht erforderlich, jedoch die Beziehung zu dem begleitenden Erwachsenen.
Die offizielle Dokumentation des Ministeriums finden Sie hier:
Ministerium des Innern – Registrierung von Reisenden